HZA-KR: Start in ein spannendes und sicheres Berufsleben beim Hauptzollamt Krefeld

Hauptzollamt Krefeld

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Krefeld (ots)

Willkommen im "Team für mehr Gerechtigkeit in Deutschland"

400 junge Menschen haben am 1. März ihr duales Studium im gehobenen Dienst beim ZOLL, sieben davon beim Hauptzollamt Krefeld, begonnen.

Die stellvertretende Leiterin des Hauptzollamtes Krefeld, Nadja Esser, begrüßte die neuen Kolleginnen und Kollegen und überreichte nach der beamtenrechtlichen Vereidigung die Ernennungsurkunden zur Zollinspektoranwärterin bzw. zum Zollinspektoranwärter und sprach dazu herzliche Glückwünsche aus.

Die neu eingestellten Zöllnerinnen und Zöllner absolvieren ein dreijähriges Studium im gehobenen Dienst. Theorie und Praxis wechseln sich dabei ab und bauen aufeinander auf. Die theoretische Ausbildung wird am zolleigenen Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster absolviert. Die Praxisphasen verbringen die Nachwuchskräfte in verschiedenen Bereichen ihres Ausbildungshauptzollamts und bei nahe gelegenen Zollämtern, Zollfahndungsämtern sowie bei der Generalzolldirektion.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums als Bachelor of Laws erwartet die jungen Zöllnerinnen und Zöllner eine spannende und interessante Arbeit in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen des Zolls. Das Spektrum reicht dabei von Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Drogenschmuggel bis zur Erhebung von Steuern und Verwaltungsaufgaben. Auch ist ein Einsatz bei der Zollfahndung möglich, wo ein Aufgabenschwerpunkt die Bekämpfung organisierter Kriminalität ist.

Mit der Einstellung beim ZOLL erwartet die Nachwuchskräfte nicht nur eine fachlich hochwertige Vorbereitung auf ihren Beruf, sowie viele spannende und abwechslungsreiche Aufgaben, sondern auch ein sicherer Arbeitsplatz, an dem sie u.a. für Verbraucherschutz und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland, sowie für Steuereinnahmen sorgen.

Ferner bietet der ZOLL auch ein duales Studium der Verwaltungsinformatik im gehobenen Dienst an. Zum 1. April beginnen 20 junge Menschen den dreijährigen Studiengang, der wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden aus verschiedenen Disziplinen miteinander verbindet. Dazu gehören zum Beispiel Informationstechnik, Recht, Organisation, Kommunikation und Managementlehre.

Auch in den kommenden Jahren wird der ZOLL verstärkt Ausbildungs- und Studienplätze für eine sichere Zukunft in einer großen Bundesverwaltung anbieten. Für eine Einstellung zum 1. September 2025 können sich Interessierte sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst noch bis zum 15. Oktober 2024 beim Hauptzollamt Krefeld bewerben. Für den gehobenen Dienst gibt es einen weiteren Einstellungstermin zum 1. März 2025. Bewerben kann man sich noch bis zum 15. April 2024. Für die nächste Einstellungsmöglichkeit für das duale Studium der Verwaltungsinformatik zum 1. März 2025 können sich Interessierte auch noch bis zum 15. April 2024 bei der Generalzolldirektion bewerben.

Ausführliche Informationen zu Bewerbung, Einstellung, Ausbildung und Studium beim ZOLL bieten wir auf Instagram und Facebook ("ZOLL-Karriere"), unter www.zoll-karriere.de oder www.zoll.de ("Karriere") an. Ansprechpartner für die Ausbildung und das Studium beim Hauptzollamt Krefeld ist Frau Tanja Klinkhammer, Telefon: 02151 850-11160, E-Mail: Bewerbung.hza-krefeld@zoll.bund.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Frisch
Pressesprecher
Telefon: 02151 - 850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
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Veröffentlicht am: 2024-03-04 08:45:00

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld legt Jahresbilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor

Hauptzollamt Krefeld

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Krefeld (ots)

6 Millionen Euro Schadenssumme ermittelt - über 38 Jahre Freiheitsstrafen verhängt

Das Hauptzollamt Krefeld hat seine Arbeitsergebnisse im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld führte in 2023 insgesamt 713 Arbeitgeberprüfungen (2022: 781) in den unterschiedlichsten Branchen durch. Es wurden insgesamt 6.584 Personen hinsichtlich Ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Im Rahmen ihrer Prüfungen und Ermittlungen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner 2.206 Strafverfahren (2.545) und 759 Ordnungswidrigkeitenverfahren (1.081) ein. Die im Laufe des Jahres 2023 aufgedeckte Schadenssumme beläuft sich auf etwa 6,1 Millionen Euro (10,4 Millionen Euro). Aufgrund der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld eingeleiteten Strafverfahren verurteilten die zu-ständigen Gerichte die Beschuldigten zu Geldstrafen in Höhe von 894.000 Euro (1.069.000 Euro) und verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt über 38 Jahren. Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an. "Ein Schwerpunkt der Tätigkeit sind weiterhin Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität. Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld sind mehrere solche äußerst komplexen und umfangreichen Verfahren anhängig. Auch in diesen Fällen stehen die Ermittlungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Fokus der Ermittlungen", so der Leiter des Hauptzollamts Krefeld, Heinz Michael Horst. Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Bundesweit wurden seitens der FKS mehr als 50 Verfahrenskomplexe bearbeitet, die von der Staatsanwaltschaft als Organisierte Kriminalität eingestuft wurden. Die Tätergruppierungen würden auf unterschiedlichste Weise versuchen, die gesetzliche Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu umgehen oder den Sozialstaat zu betrügen und dabei verschiedene Tatbegehungsformen oftmals miteinander kombinieren und erheblichen wirtschaftliche Schäden verursachen. Das Hauptzollamt Krefeld ist bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit für die kreis-freien Städte Krefeld und Mönchengladbach, sowie für den Rhein-Kreis Neuss und den Kreis Viersen zuständig.

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Veröffentlicht am: 2024-02-19 08:45:00

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld und Zollämter an Rosenmontag geschlossen

Hauptzollamt Krefeld

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Krefeld (ots)

Das Hauptzollamt Krefeld weist darauf hin, dass das Dienstgebäude in der Medienstraße 1 in 47807 Krefeld, an Rosenmontag, den 12. Februar 2024, für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Dies betrifft auch die Zollämter des Bezirks in Krefeld-Uerdingen, Mönchengladbach, Neuss und Nettetal-Schwanenhaus, die an diesem Tag geschlossen bleiben. Aufgrund der Schließung ist an diesem Tag die Bearbeitung von Kfz-Steuerangelegenheiten nicht möglich. Ebenso sind an diesem Tag Postabholungen nicht möglich.

Ab dem 13. Februar 2024 sind das Hauptzollamt Krefeld und die Zollämter des Bezirks wieder uneingeschränkt geöffnet.

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Veröffentlicht am: 2024-02-07 15:35:00

HZA-KR: Workshop am Weltzolltag beim Zollamt Mönchengladbach

Hauptzollamt Krefeld

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Krefeld/Mönchengladbach (ots)

Zusammenkunft von Zollbehörde und Auszubildenden aus der Wirtschaft unter Schirmherrschaft der IHK

Das Motto des diesjährigen Weltzolltages am 26. Januar, das durch die Weltzollorganisation (WZO) in Brüssel ausgerufen wurde, lautete "Der Zoll fördert zielgerichtet bestehende und neue Partnerschaften". Passend dazu fand beim Hauptzollamt Krefeld in der Liegenschaft des Zollamtes Mönchengladbach unter der Schirmherrschaft der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrein ein Workshop zu Thema "Zollabwicklung aus Sicht der Anderen" statt. Jörg Schouren aus dem Geschäftsbereich -International- von der IHK Mittlerer Niederrein begrüßte sichtlich erfreut neben dem Leiter des Zollamtes Mönchengladbach Michael Maslinski die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Zoll und aus der Wirtschaft. Neben den Mitarbeitern des Zollamtes Mönchengladbach waren junge Berufsanfänger aus der Logistikbranche zur Veranstaltung erschienen. Diese zeigten sich sehr interessiert und gespannt, einmal beim Zoll hinter die Kulissen zu schauen und aus erster Hand zu erfahren, wie sich internationale Warenverkehre und die damit verbundenen Zollabwicklungen aus Sicht der Behörde darstellen. Worauf bei Einfuhren und Ausfuhren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu achten ist, stellt alle Beteiligten in der heutigen Zeit vor Herausforderungen. Doch als verlässlicher und starker Partner für Unternehmen hilft der Zoll den inter-nationalen Handel schnell und effizient abzuwickeln. Dabei müssen jedoch auch seitens des Zolls die entstandenen Einfuhrabgaben erhoben und Waren auf Ihre Einfuhr- bzw. Ausfuhrfähigkeit geprüft werden. Das sind Themen, die den Gästen seit kurzer Zeit aus Ihrem beruflichen Alltag bekannt vor-kommen oder in naher Zukunft auf sie zukommen; zum Beispiel bei der Erstellung der anfallenden Zollanmeldungen, wobei viele Vorgaben zu beachten sind. Neben der grundsätzlichen Durchführung eines Ein- oder Ausfuhrverfahrens, waren Erleichterungen in der modernen Zollabwicklung und die damit verbundenen Auflagen, verbotene und beschränkte Waren sowie Einschränkungen nach dem Außenwirtschaftsrecht wie Handelsembargos und genehmigungspflichtige Ausfuhrsendungen Themen, die gemeinsam besprochen wurden. Die Bediensteten des Zolls stellten transparent Ihre Aufgaben dar und standen für Fragen zur Verfügung und waren ebenso interessiert an den Themen, die im Kreis der Zollbeteiligten eine Rolle spielen. Von diesem Angebot machten die Teilnehmer gerne und ohne Scheu gebrauch, so dass einige neue Erkenntnisse und viel Verständnis für die Arbeit des Zolls und den damit verbundenen gesetzlichen Auftrag vermittelt werden konnte. Am Weltzolltag stand die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Mittelpunkt. Neben der Erhebung von Steuern gewährleisten sie einen reibungslosen internationalen Warenverkehr, sorgen für fairen Wettbewerb am Arbeitsmarkt und setzen sich für den Schutz unserer Umwelt ein. Sie schützen Bürgerinnen und Bürger vor illegalen Waren und bekämpfen Geldwäsche und organisierte Kriminalität.

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Veröffentlicht am: 2024-01-31 10:20:04

HZA-KR: Zoll Krefeld - Zwei Schmuggler und eine Tonne Kaffee

Hauptzollamt Krefeld

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Krefeld (ots)

Wer denkt Kaffeeschmuggel sei ein Relikt der Nachkriegszeit, der irrt. Am 04.01.2024 übernahmen Bedienstete des Hauptzollamtes Krefeld - Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen in Nettetal ein zuvor von der Bundespolizei kontrolliertes Fahrzeug. Der aus den Niederlanden kommende Sprinter war mit einem 34 Jahre alten bulgarischen und einem 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen besetzt. Auf der Ladefläche befanden sich 1.000 Kilogramm löslicher Kaffee. Da für die Einfuhr von Kaffee keine erforderliche Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts vorlag und die entstandene Kaffeesteuer in Höhe von 4.780 Euro nicht entrichtet werden konnte, wurde gegen die beiden Tatverdächtigen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Kaffee zum Zwecke der Sachhaftung sichergestellt. Am Folgetag konnten die Beteiligten gegen Entrichtung der fälligen Kaffeesteuer die Ware wieder übernehmen. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Krefeld. Bei der Kaffeesteuer handelt es sich um eine nicht EU-weit harmonisierte Verbrauchsteuer, die nur in einigen EU-Ländern erhoben wird. Sie beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro für pro Kilogramm löslichen Kaffee. Darüber hinaus unterliegen auch kaffeehaltige Waren der Kaffeesteuer. Freimengen für Kaffeeimporte aus den Niederlanden und anderen EU-Ländern sind nur für persönlich durch Privatpersonen verbrachte Mengen von bis zu 10 Kilogramm abgabenfrei. "Alle gewerblichen Einfuhren sind dem Hauptzollamt anzuzeigen. Bei Einfuhren über 10 Kilogramm wird von der Gewerblichkeit ausgegangen", erklärt Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld.

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Veröffentlicht am: 2024-01-10 09:10:47

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld stellt illegales Feuerwerk sicher und warnt

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld stellt illegales Feuerwerk sicher und warnt

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Krefeld (ots)

Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

Bereits Ende November konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen des Hauptzollamtes Krefeld bei einem niederländischen Staatsangehörigen insgesamt 6 Kartons mit verschiedenen Feuerwerkskörpern, mit einem Gewicht von insgesamt 128 Kilogramm sicherstellen. Die Nettoexplosivmasse betrug über 17 Kilogramm. Der 29-jährige Tatverdächtige reiste zuvor im Kreis Viersen mit einem Kastenwagen über die grüne Grenze aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein. Hier hatte er wohl nicht mit den wachsamen Krefelder Zöllnerinnen und Zöllnern gerechnet. Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren (Rauschgift, Waffen) und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR wurde von der Person verneint. Diese gab an, lediglich eine Shisha-Bar in der Nähe besuchen zu wollen. Im Rahmen der durchgeführten Zollkontrolle konnten dann die Feuerwerkskörper auf der Ladefläche des Kastenwagens vorgefunden werden. Alle vorgefundenen Feuerwerksbatterien waren aus der Kategorie F4. Das bedeutet diese sind als Großfeuerwerk einzustufen, von denen eine große Gefahr ausgeht. Deren Verwendung ist nur durch Personen mit Fachkenntnissen zulässig. Wer Feuerwerk dieser Kategorie einführen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist. Eine entsprechende Erlaubnis konnte in dem Fall nicht vorgelegt werden. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester wer-den Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten und nach Deutschland eingeführt. Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Böller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt. Es ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich. Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamtes Krefeld rät: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!" "Nicht konformes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Frisch weiter.

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Veröffentlicht am: 2023-12-27 09:10:01

HZA-KR: Krefelder Zoll: Drogenaufgriffe an der niederländischen Grenze

Hauptzollamt Krefeld

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Krefeld/Viersen (ots)

Schmuggelversuche führen immer wieder zu Festnahmen

Der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld mit Sitz in Nettetal-Kaldenkirchen gelingt es immer wieder größere Mengen illegaler Betäubungsmittel an der niederländischen Grenze im Kreis Viersen sicherzustellen. "Neben kleineren Aufgriffen, die zum Tagegeschäft gehören, konnten unsere Kontrollkräfte auch Schmuggelversuche vereiteln bei denen es schwer kriminell wird und es zu Festnahmen kam", so Stefan Frisch Pressesprecher beim Hauptzollamt in Krefeld. "Auch wenn die Grenzen grundsätzlich offen sind, sind Zollkontrollen zu jeder Tag- und Nachtzeit möglich", so Frisch weiter. Und diese erfolgen -stichprobenweise und risikoorientiert. Ein Auszug aus den Aufgriffen der letzten Wochen:

954 Gramm flüssiges Amphetamin

Ein 39 Jahre alter niederländischer Staatsangehöriger aus Venlo wurde mit insgesamt 954 Gramm flüssigem Amphetamin durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Krefeld aufgegriffen. Der Tatverdächtige reiste zuvor mit einem PKW über die grüne Grenze in Nettetal in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln wurde von der Person verneint. Er gab an, auf dem Weg nach Kaldenkirchen zu sein, um dort Bekannte zu besuchen. Im Rahmen der Kontrolle konnte im Fußraum hinter dem Beifahrersitz eine Tüte mit einer PET-Flasche mit flüssigem Amphetamin vorgefunden werden. Darüber hinaus konnten bei der Person 2 Gramm Marihuana und 3 Gramm Kokain festgestellt werden. Die Tatverdächtige wurde daraufhin festgenommen. Für die weiteren Ermittlungen wurde das Zollfahndungsamt Essen eingeschaltet.

359 Gramm Kokain

Auch an Feiertagen sind die Krefelder Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege im Streifendienst wachsam unterwegs. An Allerheiligen konnte am frühen Abend bei zwei ungarischen (Alter 30 und 34) Staatsangehörigen insgesamt 359 Gramm Kokain sichergestellt werden. Die beiden Tatverdächtigen reisten zuvor mit einem PKW über die grüne Grenze aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR, wurde von beiden Personen verneint. Beide gaben an, dass sie in den Niederlanden gearbeitet hätten. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle konnte das Kokain bei einem der Tatverdächtigen, in dessen Unterhose, festgestellt werden. Die beide Tatverdächtigen wurden festgenommen und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

1.047 Gramm Kokain

Bereits im September ging ein 34-jähriger Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina gemeinsam mit einem 41-jährigen libanesischen Staatsangehörigen der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Krefeld ins Netz. In einem PKW versteckten Sie 1.047 Gramm Kokain. Beide Personen reisten zuvor mit dem PKW über den Grenzübergang Schwanenhaus aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Frage nach verbotenen Gegenständen, insbesondere Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR wurde von beiden Personen verneint. Sie gaben an, gerade aus den Niederlanden zu kommen und wären dort für einen Restaurantbesuch gewesen. Bei der Durchsuchung des PKW konnte durch die Kontrollkräfte im Fußraum in einer Kunststofftüte in Folie eingewickeltes weißes Pulver festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Rauschgift-Soforttest erbrachte ein positives Ergebnis für Kokain. Beide Personen wurden festgenommen. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Essen übernommen.

500 Stück Cannabis-Stecklinge und 270 Gram 3-CMC

Nach der Einreise über die Autobahn aus den Niederlanden wurde ein 42-jähriger türkischer Staatsangehöriger seitens der Krefelder Zöllner angehalten und einer anschließenden Zollkontrolle zugeführt. Der in Paderborn wohnhafte Reisende gab an, er habe in den Niederlanden Freunde besucht und sei nun auf der Rückreise. Bei der Fahrzeugdurchsicht stellten die Kontrollbeamten im Kofferraum des Fahrzeugs sechs neutrale Kartons fest, deren Inhalt sich als insgesamt 500 Stück Cannabis-Stecklinge herausstellte. Der Beschuldigte gab im Rahmen der Vernehmung an, dass er die Stecklinge nach Paderborn bringen sollte und drückte seinen Unmut über die Tatsache aus, dass er "noch nicht mal" bis jetzt seinen Kurierlohn von 500 EUR erhalten habe. Die 500 Stecklinge und ein aufgefundener angerauchter Joint wurden durch die Zöllner sichergestellt. Der Beschuldigte wurde der Polizei Mönchengladbach übergeben, da er einräumte vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert zu haben. Das Zollfahndungsamt Essen hat in dem Fall die Ermittlungen übernommen.

Am gleichen Tag geriet auch ein 30 Jahre alter Mann in die Zollkontrolle. Dabei gab er an, für Einkäufe in den Niederlanden gewesen zu sein. Die Krefelder Zöllner stellten unter den Einkäufen auch Tiefkühlware fest, die in Anbetracht der noch zu bewältigenden Fahrstrecke die Aufmerksamkeit der Kontrollbeamten erregten. In einer Verpackung Frühlingsrollen konnten neben dem eigentlichen Produkt ein Vakuumbeutel mit einer eingeschweißten kristallinen Substanz festgestellt werden. Unvermittelt entgegnete der Reisende es handele sich um Waschmittel. Eine Analyse mit einem Stoffdetektionsgerät identifizierte den kristallinen Stoff als 3-CMC-Aphetamin. Der Beschuldigte wurde unmittelbar vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.

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Veröffentlicht am: 2023-12-13 08:25:04

HZA-KR: Krefelder Zoll stellt Tabakwaren in Shisha-Shops sicher

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Krefelder Zoll stellt Tabakwaren in Shisha-Shops sicher

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Krefeld/Kempen/Grevenbroich (ots)

183 Kilo Tabak und über 5.500 ml Substitute ohne gültige Steuerzeichen

Bedienstete des Hauptzollamtes Krefeld - Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen - haben am 29.11.2023 im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen in einem Shisha-Shop in Kempen größere Mengen nicht ordnungsgemäß versteuerte Tabakwaren vorgefunden und sichergestellt. Dabei handelte es sich um 183,2 Kilogramm Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen sowie 196,4 ml Liquid Tabaksubstitute ohne gültige Steuerzeichen. Darüber hinaus wurden insgesamt 260,175 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt, die zwar Steuerzeichen aufwiesen, jedoch aufgrund der Verpackungsgrößen nicht mehr verkehrsfähig gewesen sind. Eine gesetzlich vorgeschriebene Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm ist zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Demnach dürfen größere Verpackungseinheiten mit Wasserpfeifentabak seitdem nicht mehr zum Kauf angeboten werden. Gegen den Inhaber des Geschäfts wurde durch die Krefelder Zöllnerinnen und Zöllner ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Ebenso fanden die Kontrollkräfte an diesem Tag in einem weiteren Shisha-Shop in Grevenbroich 340 Gramm Wasserpfeifentabak und 5.420 ml Liquid Tabaksubstitute im Verkaufsraum und im Auto des Betreibers. Auch diese Waren wurden sichergestellt und auch hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

"Der verhinderte Steuerschaden beträgt in diesen Fällen insgesamt mindestens rund 9.000 Euro", so Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld.

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Veröffentlicht am: 2023-12-07 13:00:19

HZA-KR: Krefelder Zoll prüft die Gebäudereinigungsbranche

Hauptzollamt Krefeld

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Krefeld (ots)

Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld waren am 30.November 2023 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz. Die Zöllnerinnen und Zöllner überprüften zehn Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die 86 dort tätigen Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken. Die Maßnahmen fanden in Einrichtungen und Firmen im Stadtgebiet Krefeld, Tönisvorst, Nettetal und Kempen statt.

Bei einer Kontrolle in Kempen ergab sich der Verdacht auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in drei Fällen.

Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Deutschen Rentenversicherung.

Hintergrundinformation:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 9. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 13,00 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 16,20 Euro. Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungs-gemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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Veröffentlicht am: 2023-12-01 09:45:08

HZA-KR: Krefelder Zoll führt Großeinsatz gegen illegale Beschäftigung und Sozialbetrug durch

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Krefelder Zoll führt Großeinsatz gegen illegale Beschäftigung und Sozialbetrug durch

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Krefeld/Mönchengladbach (ots)

BAO Prinz - 59 Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld hat am Dienstag gemeinsam mit Kräften der Steuerfahndung 16 Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vollstreckt und im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) mit dem Namen "Prinz" umfangreiche Einsatzmaßnahmen in den Städten Mönchengladbach, Grevenbroich, Bergheim, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen durchgeführt.

Die Ermittlungen richten sich mittlerweile gegen drei Tatverdächtige, die nach derzeitigen Erkenntnissen als verantwortlich Handelnde einer Firma für Industriedienstleistungen seit mindestens Mitte 2020 Sozialversicherungsbeiträge veruntreut haben sollen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen, eine 48-jährige polnische Staatsangehörige und eine 49-jährige deutsche Staatsangehörige. Um die Verfügbarkeit von Bargeld zur Zahlung von Schwarzlöhnen sicherzustellen und um die steuerlich erklärten Umsatzerlöse zu mindern, seien Abdeckrechnungen von Servicefirmen in die Buchführung der Firma eingebracht worden. Darüber hinaus stehen die mutmaßlichen Beschuldigten in Verdacht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, deren Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht erlaubt waren, sowie diese durch widrige Arbeitsbedingungen für Ihre Gewinne auszunutzen.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen sei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt worden, sowie kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, Absicherung im Krankheitsfall oder eine Vergütungen für ungünstige Arbeitszeiten gewährt worden. Ebenso waren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu überteuerten Mieten in von einem der Tatverdächtigen angemieteten Wohnungen untergebracht, wo teilweise bis zu zehn Personen in einer Wohnung leben mussten.

Mit Unterstützung der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach wurden zeitgleich strafprozessuale Maßnahmen gegen die unerlaubt aufhältigen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgeführt. Infolgedessen wurden 59 Strafverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet. Dabei handelte es sich in 51 Fällen um Menschen aus der Ukraine, in fünf Fällen aus Belarus und in drei Fällen aus der Republik Moldau, die nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels waren; 36 Frauen und 23 Männer. Insgesamt wurden 74 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst und überprüft. 15 der angetroffenen Personen waren im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.

In einem Fall wurde ein 17-jähriger ukrainischer Staatsbürger angetroffen. Da die Beschäftigung minderjähriger Ausländern, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitel sind, welcher zur Arbeitsaufnahme berechtigt, verboten ist und er sich illegal im Bundesgebiet aufhielt, wurde der Jugendliche von den Zöllnerinnen und Zöllnern in die Obhut des Jugendamtes übergeben.

Aufgrund einer erhöhten Gefährdungslage war die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), eine Spezialeinheit des Zollkriminalamtes, an der Einsatzmaßnahme beteiligt. Insgesamt waren bei der Einsatzmaßnahme über 210 Einsatzkräfte des Zolls, der Steuerfahndung, der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach, sowie der Polizei Mönchengladbach gemeinsam im Einsatz. Die Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der "BAO Prinz" beim Dienstsitz in Mönchengladbach dauern an. Auch am Folgetag wurden weitere mögliche Arbeitsstätten hinsichtlich illegaler Beschäftigung überprüft und Beschuldigtenvernehmungen durchgeführt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Frisch
Pressesprecher
Telefon: 02151 - 850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
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Veröffentlicht am: 2023-11-30 11:04:00

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld informiert zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld informiert zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld informiert zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt
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Krefeld (ots)

Neue IT-Anwendung erleichtert die Zollabfertigung von Paketsendungen

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. "Dies wäre beispielsweise auch schon bei Warensendungen aus der Schweiz oder Großbritannien der Fall", so Stefan Frisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Abfertigung erst gar nicht erlauben.

Für Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Abgabe des Zolls.

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Besteller wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.

In diesem Bereich hat der Zoll kürzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können Bürger*innen und auch Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selber über das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen. Weitere Informationen zur neuen Online-Anwendung hat der Zoll auf seiner Website www.zoll.de zur Verfügung gestellt.

Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische Geräte oder Spielzeuge für Kinder, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom Zoll gerade zur Weihnachtszeit aus dem Verkehr gezogen werden.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", warnt Stefan Frisch vom Krefelder Zoll, "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der dann Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger ggf. Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen."

Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Ge- oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist - auch im Fall von privaten Geschenksendungen - grundsätzlich zulässig. Jedoch kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nach Deutschland aus Gründen des Gesundheitsschutzes beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Immer wieder entdecken die Zöllnerinnen und Zöllner an den Zollämtern auch artengeschützte Tiere und Pflanzen in den Postsendungen. Deren Handel ist strengstens untersagt. So geschehen beim Zollamt in Mönchengladbach, wo vor einiger Zeit ein Bärenfell sichergestellt wurde.

Darüber hinaus werden regelmäßig Sendungen mit Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Waffen aus dem Verkehr gezogen.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten. So müssen z.B. im Internet bestellte Tabakwaren, pflanzliche Raucherzeugnisse sowie Liquids für E-Zigaretten oder E-Einwegzigaretten unabhängig vom Warenwert mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein. Zusätzlich müssen die Bestimmungen zur Angabe von Inhaltsstoffen, zur Verpackung und Kennzeichnung (z.B. Warnhinweis in deutscher Sprache, Schockbild, Beipackzettel in deutscher Sprache) erfüllt sein, damit eine Einfuhr möglich ist. Die Einfuhr von Snus (Tabak zum oralen Gebrauch) ist generell verboten. Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de bzw. nutzt den dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".

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Hauptzollamt Krefeld
Stefan Frisch
-Pressesprecher-
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Veröffentlicht am: 2023-11-22 08:35:00

HZA-KR: Krefelder Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Krefelder Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier

HZA-KR: Krefelder Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier
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Krefeld (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am Montag, 09.10.2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.

Beim Hauptzollamt Krefeld waren 46 Beschäftigte der FKS unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den evtl. unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 192 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in neun Unternehmen Geschäftsunterlagen.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergab sich bislang in einem Fall der Verdacht auf Verstoß gegen illegale Ausländerbeschäftigung und in elf Fällen kam es zu einer Mitteilung an die Ausländerbehörde. Die Prüfungen dauern noch an.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Thoeren
Telefon: 02151/850-10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
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Veröffentlicht am: 2023-10-10 12:05:41

HZA-KR: Zoll stellt Luxusfahrzeuge sicher

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Zoll stellt Luxusfahrzeuge sicher

Köln (ots)

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) durchsucht seit heute Morgen im Rahmen eines Verfahrens gegen einen russischen Staatsangehörigen mehrere Wohnobjekte in Rottach-Egern auf der Grundlage entsprechender gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse. Ziel der Durchsuchungsmaßnahme, die im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes durchgeführt wird, ist die Sicherstellung von diversen Fahrzeugen der Luxusklasse, die im Rahmen einer von der Behörde erlassenen Sicherstellungsanordnung vorläufig sichergestellt werden sollen. Die Maßnahme dauert derzeit noch an.

Im Zuge der Ermittlungen in dem Verfahren der zum 1. Januar 2023 neu eingerichteten Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ergaben sich aktuelle Hinweise, dass die entsprechenden Fahrzeuge veräußert werden sollten. Dies ist im Falle so genannten eingefrorener Ressourcen im Sinne des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes bzw. der Verordnung (EU) 269/2014 unzulässig und soll durch die derzeit vorläufige Sicherstellung verhindert werden.

Die ZfS führte die Maßnahmen gemeinsam mit Zusammenarbeitsbehörden aus - das Zollfahndungsamt München, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Steuerfahndung NRW sind eingebunden.

Die betroffene Person ist im Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 aufgelistet. Aus der Listung folgt, dass gem. Artikel 2 Abs. 1 dieser Verordnung sämtliche Gelder und Ressourcen, die Eigentum oder Besitz dieser Person sind oder von dieser gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren sind und damit nicht veräußert werden dürfen.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ermittelt Vermögenswerte gelisteter Personen und Entitäten, die gemäß den EU-Sanktionsverordnungen "eingefroren" sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten zu Unternehmen, die entweder gelistet sind oder zu denen Hinweise vorliegen, führt die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Je nach Ergebnis erfolgen dann weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherstellung.

Rückfragen an die Sonderkommission Matrjoschka:

Dr. Heinz Michael Horst, Stefan Thoeren

0162 / 2599401 oder 0162 / 2550366

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Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
Dr. Heinz Michael Horst
Telefon: 0162/2599401
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Veröffentlicht am: 2023-10-05 12:14:56

HZA-KR: Soko Matrjoschka durchsucht Objekte im Großraum München/Tegernsee

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Soko Matrjoschka durchsucht Objekte im Großraum München/Tegernsee

Köln (ots)

Die Sonderkommission Matrjoschka der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) durchsucht seit heute Morgen im Rahmen eines Verfahrens gegen einen russischen Staatsangehörigen mehrere Objekte im Großraum München / Tegernsee auf der Grundlage entsprechender gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse. Aus ermittlungstaktischen Gründen werden derzeit keine weiteren Angaben gemacht.

Die betroffene Person ist im Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 gelistet. Aus der Listung folgt, dass gem. Artikel 2 Abs. 1 dieser Verordnung sämtliche Gelder und Ressourcen, die Eigentum oder Besitz dieser Person sind oder von dieser gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren sind und damit nicht veräußert werden dürfen.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ermittelt Vermögenswerte gelisteter Personen und Entitäten, die gemäß den EU-Sanktionsverordnungen "eingefroren" sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten zu Unternehmen, die entweder gelistet sind oder zu denen Hinweise vorliegen, führt die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Je nach Ergebnis erfolgen dann weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherstellung.

Rückfragen an die Sonderkommission Matrjoschka:

Dr. Heinz Michael Horst, Stefan Thoeren

0162 / 2599401 oder 0162 / 2550366

Rückfragen bitte an:

Zentralstelle für Sanktionsdruchsetzung
Dr. Heinz Michael Horst
mobil: 0162/2599401

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Veröffentlicht am: 2023-10-05 09:44:30

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld und Zollämter am 19. September 2023 ab mittags geschlossen

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld und Zollämter am 19. September 2023 ab mittags geschlossen

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld und Zollämter am 19. September 2023 ab mittags geschlossen
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Krefeld (ots)

Das Hauptzollamt Krefeld weist darauf hin, dass das Dienstgebäude in der Medienstr. 1, 47807 Krefeld, am Dienstag, den 19. September 2023, ab 12:00 Uhr geschlossen bleibt. Dies betrifft auch die Zollämter im Bezirk des Hauptzollamtes Krefeld - das Zollamt Uerdingen, Am Zollhof 7, 47829 Krefeld; das Zollamt Mönchengladbach, Malmedyer Str. 14, 41066 Mönchengladbach, das Zollamt Neuss, Duisburger Str. 8, 41460 Neuss und das Zollamt Schwanenhaus, Deller Weg 112, 41334 Nettetal, die an diesem Tag ebenso ab 12:00 Uhr geschlossen bleiben. Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsbeteiligte werden gebeten, möglichst bereits im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Anliegen auf einen anderen Termin verschoben werden kann.

Zusatzinformation

Informationen zur Erreichbarkeit und den üblichen Öffnungszeiten der Krefelder Zollbehörden gibt es unter www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/.

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Hauptzollamt Krefeld
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Veröffentlicht am: 2023-09-11 12:30:03

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld nimmt Baubranche ins Visier

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld nimmt Baubranche ins Visier

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld nimmt Baubranche ins Visier
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Krefeld (ots)

Elf Strafverfahren vor Ort eingeleitet / Weitere Überprüfungen folgen

Gestern hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Krefeld waren 68 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Es wurden insgesamt 265 Arbeitnehmer auf Großbaustellen in Krefeld, Neuss, Kaarst, Mönchengladbach, Nettetal, Schwalmtal und Brüggen erfasst und auf deren Beschäftigungsverhältnis geprüft. Dabei wurden fünf Arbeitnehmer festgestellt, die ohne eine gültige Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung bei der Arbeit angetroffen wurden. In diesen Fällen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. In drei Fällen entdeckten die Kontrollkräfte mutmaßlich gefälschte Ausweisdokumente. In diesen Fällen wurde jeweils gegen die betroffenen Arbeitnehmer ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. In einem Fall wurde ein Strafverfahren wegen des sogenannten Leistungsmissbrauch und in zwei Fällen ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Darüber hinaus leitete der Zoll acht Ordnungswidrigkeitenverfahren sowohl gegen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer aufgrund von weiteren Verstößen gegen das Sozialgesetzbuch ein.

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. In insgesamt 24 Fällen sind weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt nötig. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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Veröffentlicht am: 2024-03-21 12:26:48

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld prüft Gastronomie- und Hotelbetriebe in Brüggen

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld prüft Gastronomie- und Hotelbetriebe in Brüggen

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld prüft Gastronomie- und Hotelbetriebe in Brüggen
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Krefeld/Brüggen (ots)

Gemeinsame Kontrolle von Zoll, Ordnungsamt und Polizei

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls hat in den Abendstunden des 14.03.2024 verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gastronomie- und Hotelbranche auf dem Gebiet der Gemeinde Brüggen durchgeführt. Die Prüfungen erfolgten in einer gemeinsamen Aktion mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Brüggen und der Kreispolizeibehörde Viersen. Seitens des Zolls wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung). Dabei wurde ein Arbeitnehmer mit indischer Staatsangehörigkeit angetroffen, der lediglich ein abgelaufenes Touristenvisum aus Italien vorzeigen konnte und somit scheinbar illegal aufhältig war. Gegen den Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein weiterer drittländischer Arbeitnehmer wurde mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis festgestellt, die Ihm die vor Ort ausgeübte Tätigkeit nicht gestattete. Daher wurden gegen den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Hinweise ergaben sich auf Verstöße gegen den Mindestlohn sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dazu werden nun seitens des Hauptzollamtes Krefeld weitere Ermittlungen aufgenommen.

Das Ordnungsamt der Burggemeinde Brüggen schloss aufgrund fehlender Schankerlaubnis zwei gastronomische Betriebe. Bei der Kontrolle wurden weitere Sachverhalte festgestellt, die Anlass zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gaben. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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Hauptzollamt Krefeld
Stefan Frisch
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Veröffentlicht am: 2024-03-19 09:03:45

HZA-KR: Krefelder Zoll überprüft Tankstellen, Kioske und Getränkemärkte

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Krefelder Zoll überprüft Tankstellen, Kioske und Getränkemärkte

HZA-KR: Krefelder Zoll überprüft Tankstellen, Kioske und Getränkemärkte
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Krefeld (ots)

Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld hat am 18. April 2024 im Rahmen einer Schwerpunktprüfung verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Tankstellen, Kiosken und im Getränkeeinzelhandel durchgeführt.

Rund 60 Einsatzkräfte überprüften in Krefeld und Mönchengladbach sowie im Rhein-Kreis Neuss als auch im Kreis Viersen über 70 Betriebe. Dabei wurden insgesamt 215 Beschäftigte angetroffen und hinsichtlich Ihrer Personalien und Arbeitsverhältnisse erfasst. Seitens des Zolls wurde gezielt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch anhand der Geschäftsunterlagen aus der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen. Die Angaben und erfassten Daten müssen nun weiter ausgewertet werden. In 19 Fällen ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße, denen nun seitens des Hauptzollamtes nachgegangen werden muss Dabei handelt es sich in fünf Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in acht Fällen um das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, in zwei Fällen um Leistungsmissbrauch und in vier Fällen um Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnungspflichten. Der Einsatz wurde darüber hinaus in Krefeld durch sechs Bedienstete des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt unterstützt.

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Veröffentlicht am: 2024-04-23 08:44:33

HZA-KR: Krefelder Zoll: Kontrollaktion führt zu sieben Festnahmen

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Krefelder Zoll: Kontrollaktion führt zu sieben Festnahmen

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Krefeld/Mönchengladbach (ots)

Schwerpunktkontrollen im Rahmen der EMPACT Joint Action Days

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld hat in der vergangenen Woche im Rahmen der europaweiten gemeinsamen Aktionstage "Joint Aktion Days" zum Thema "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung durch eine Beschäftigung, Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwangsarbeit" verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung insbesondere in Krefeld und Mönchengladbach durchgeführt.

Die Einsatzkräfte des Zolls überprüften mit Unterstützung der Ausländerbehörden der beiden Städte sowie der Landespolizei insbesondere Beschäftigte in Nagelstudios.

Die angetroffenen Personen wurden hinsichtlich ihrer Personalien und Arbeitsverhältnisse erfasst. Seitens des Zolls wurde gezielt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft.

Dabei wurden in Mönchengladbach drei mutmaßlich illegal aufhältige vietnamesische Staatsbürger festgestellt. Es handelte sich hierbei um eine weibliche und zwei männliche Personen, die eine Tätigkeit ausübten ohne die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorlegen zu können. Gegen die Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Personen wurden im Anschluss in Gewahrsam genommen. In Krefeld wurden ebenso drei Arbeitnehmerinnen und ein Arbeitnehmer wegen des Verdachts des Illegalen Aufenthalts festgenommen. Auch diese gingen einer Tätigkeit in einem Nagelstudio nach. Auch hierbei handelte es sich um vietnamesische Staatsbürger. Ein weiterer vietnamesischer Arbeitnehmer wurde in Krefeld angetroffen, dessen ausgestellte Arbeitserlaubnis eine Tätigkeit lediglich für den Raum Berlin erlaubte. "Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potenzielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. Unsere Kontrollen ergeben oftmals, dass die Notlage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer skrupellos ausgenutzt wird"", so Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld.

Zusatzinformation:

EMPACT steht für European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats. Er führt einen integrierten Ansatz für die innere Sicherheit der EU ein, der Maßnahmen umfasst, die von Kontrollen an den Außengrenzen über die polizeiliche, zollrechtliche und justizielle Zusammenarbeit bis hin zu Informationsmanagement, Innovation, Schulung, Prävention und der externen Dimension der inneren Sicherheit sowie gegebenenfalls öffentlich-privaten Partnerschaften reichen. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert, angestoßen wurde die Aktion von Europol.

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Veröffentlicht am: 2024-04-30 10:36:54